Finanzverwaltung

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Die Finanzverwaltung hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen.

Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung, des Hauptausschusses und des Gemeinderates vor. Dazu gehört die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Haushaltsüberwachung, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.