Kassen- und Rechnungsangelegenheiten

Details

Was das Geld betrifft …
Als Gemeindekasse wickeln wir den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinde Südlohn und ihrer Einrichtungen ab. Wir sind nicht nur für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche.

Sie werden wahrscheinlich am ehesten auf uns aufmerksam, wenn Sie Grundsteuer oder Bußgeld für zu schnelles Fahren bezahlen müssen bzw. wenn Sie von der Gemeinde Auszahlungen erhalten.

Um eine Mahnung oder Vollstreckung bereits im Vorfeld zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit die Gemeindekasse zu ermächtigen fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Erteilung eine rEinzugsermächtigung hat mehrere Vorteile für Sie und uns.Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen.

  • Unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen nicht. Das Ausfüllen des Überweisungsträger, sowie der Weg zur Bank entfällt.

  • Sie müssen keine Gebühren zur Einrichtung eines Dauerauftrags bei der Bank zahlen.

  • Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

  • Der Verwaltungsaufwand bei der Gemeindekasse wird vermindert.

Insofern sind wir natürlich interessiert, immer mehr Bürger dafür zu gewinnen von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen. Falls Sie möchten, können Sie das Antragsformular , ausfüllen und unterschrieben, an die Gemeindekasse, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn, schicken. Wir buchen Ihnen die fälligen Beträge dann von Ihrem Konto ab.