Kfz Abmeldung / Außerbetriebssetzung

Details

Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen verantwortet die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Borken, wenn Sie

  • beabsichtigen, es zu verkaufen,

  • es vorübergehend nicht nutzen oder

  • es verwerten lassen wollen.

Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet.

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen kann auch durch das Bürgerbüro Südlohn durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.

Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

  • Kennzeichen

Hinweise

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch genannt Fahrzeugschein

  • alle Kennzeichen mit Landessiegel

Weiterführende Informationen

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