Kfz Abmeldung / Außerbetriebssetzung
Details
Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen verantwortet die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Borken, wenn Sie
beabsichtigen, es zu verkaufen,
es vorübergehend nicht nutzen oder
es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet.
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen kann auch durch das Bürgerbüro Südlohn durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Kennzeichen
Hinweise
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch genannt Fahrzeugschein
alle Kennzeichen mit Landessiegel
Weiterführende Informationen
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