Reisegewerbe

Details

Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. Bestellungen hierfür entgegennimmt, als Schausteller tätig ist oder ein Wanderlager betreibt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten. Auch erlaubnispflichtiges Gewerbe ist bei der Gemeinde Südlohn zu beantragen. Das Reisegewerbe darf aber nicht mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern verwechselt werden.

Der Fachbereich Ordnung stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Südlohn ihren Hauptwohnsitz haben.

Begriffe im Kontext

Haustürgeschäfte, Handelsvertreter, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Reisegewerbekartenfreiheit, Handelsreisender, Ausnahmen im Reisegewerbe aus besonderem Anlass, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Vertreter, Anzeigepflicht, Reisegewerbe