Reisegewerbe
Details
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. Bestellungen hierfür entgegennimmt, als Schausteller tätig ist oder ein Wanderlager betreibt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten. Auch erlaubnispflichtiges Gewerbe ist bei der Gemeinde Südlohn zu beantragen. Das Reisegewerbe darf aber nicht mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern verwechselt werden.
Der Fachbereich Ordnung stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Südlohn ihren Hauptwohnsitz haben.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate)
Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
ein Lichtbild
wenn Sie mit Lebensmitteln handeln: zusätzlich
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
wenn Sie als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich
Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V.), sind die Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Das Gleiche gilt für Gesellschafter, die 50 Prozent oder mehr des Stammkapitals halten oder über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
- § 15 Abs. 1 GewO
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Weiterführende Informationen
Mach's mit einem Online-Termin und ohne Wartezeit!
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro