Vereinsförderung und Förderrichtlinie
Die Gemeinde Südlohn fördert Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen in vielfacher Hinsicht. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2018 in Kraft getretene Vereinsförderrichtlinie.
Die Gemeinde Südlohn fördert die Vereine durch direkte Zahlungen oder indirekt durch die Übernahme von Leistungen für die Nutzung vereinseigener oder die Bereitstellung gemeindeeigener Anlagen, Gebäude und Einrichtungen. Bei der direkten Förderung wird unterschieden zwischen
I. der laufenden allgemeinen Förderung und
II. der einmaligen besonderen Förderung.
Nähere Erläuterungen finden Sie in der aktuellen Vereinsförderrichtlinie. Diese, sowie den Förderantrag hierzu finden Sie in den Dokumenten unter der Dienstleistung "Vereinsförderung"
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Fundsachen
- Hundehaltung
- Begblaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro