Straßenreinigung
Fahrbahnen und Gehwege sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu säubern. In den Sommermonaten sind Fahrbahn und Gehweg mindestens alle 14 Tage zu reinigen.
Die Straßenreinigungsgebühren (Stand 2024) betragen bei
- Anliegerstraßen 1,48 € je Frontmeter
- innerörtlichen Straßen 1,33 € je Frontmeter
- überörtlichen Straßen 1,18 € je Frontmeter.
In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Südlohn finden Sie weitere Informationen, inklusive einem Straßenverzeichnis für die jeweiligen Straßenarten und zugeteilter Reinigungspflicht.
Winterdienst
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen in denen der Einsatz abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt und an gefährlichen Stellen an Gehwegen, z.B. Treppen, Rampen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnliches.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Weiteres finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Südlohn.
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro