Sie wollen Ihr Traumhaus verwirklichen?
Die Gemeinde Südlohn erschließt selbst Baulandflächen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren zukünftigen Neubürgern die Schaffung eines Eigenheimes zu ermöglichen. Wir bieten Ihnen attraktive Grundstücke zu günstigen Konditionen an.

Baugebiet Burloer Straße West II
Aktuell vermarktet die Gemeinde Südlohn im Ortsteil Oeding Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Burloer Straße West II. Hier stehen derzeit freie Grundstücke zur Verfügung auf denen Bauinteressierte die Errichtung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Stadtvillen und Bungalows verwirklichen können.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke. Diese sind in der Übersicht grün gekennzeichnet. Ebenso erhalten Sie den Bebauungsplan sowie die aktuellen Vergaberiterien der Gemeinde Südlohn.

Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt
Auch im Ortsteil Südlohn werden zurzeit Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt vermarktet. Hier stehen derzeit Grundstücke für Einzelhäuser, als auch Doppelhausgrundstücke zur Verfügung.
Die zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke sind in der Übersicht grün gekennzeichnet. Ebenso erhalten Sie den Bebauungsplan + Änderungsplan und die aktuellen Vergabekriterien der Gemeinde Südlohn.
Weitere Baugebiete:
Weitere Baugebiete in der Gemeinde befinden sich derzeit in der Entwicklung.
Haben Sie Interesse an einem Wohnbaugrundstück?
Personen, die sich für den Erwerb eines Grundstückes interessieren, haben die Möglichkeit, sich unverbindlich eintragen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Vermarktung werden alle Interessenten von der Gemeinde angeschrieben und über den Verkauf der Wohnbaugrundstücke informiert.
Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste bzw. Bewerbung um ein Baugrundstück:
Hier könne Sie sich online in die Interessentenliste eintragen:
FAQ Baugrundstücke
Bitte füllen Sie zuerst das Onlineformular für die Interessentenliste aus. Sobald die Grundstücke veräußert werden, erhalten Sie postalisch Informationen zur weiteren Vermarktung der Grundstücke. In der Regel werden Ihnen hier eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke, der Bebauungsplan, ein Lageplan und ein Anschreiben mit weiteren Informationen zum Ablauf zur Verfügung gestellt. Da dieser Prozess sorgfältige Planung und Bearbeitung durch die Gemeindeverwaltung erfordert, können zwischen Ihrer Interessensbekundung und dem Anschreiben der Gemeinde durchaus einige Monate vergehen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Grundsätzlich erfolgt keine Grundstücksvergabe an Personen, die in den letzten fünf Jahren über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke verfügt haben. Ausgenommen hiervon sind Antragsteller, die barrierefreien Wohnraum schaffen müssen oder Paare/Familien, der Wohneigentum zu klein ist. Es können auch andere Einzelfälle in Betracht kommen, die eine Zuteilung trotz Wohneigentum ermöglichen. Über diese Sonderfälle entscheidet der Rat der Gemeinde Südlohn. So kann bei der Einzelfallentscheidung durch den Rat auch berücksichtigt werden, ob sich das Haus/Grundstück/Wohnung z.B. durch Erbschaft nur anteilig im Eigentum des Antragsstellers befindet und daher nicht genutzt werden kann, oder aber ob es im Grundbuch eingetragene Wohnrechte Dritter gibt. Besondere Gründe für die Antragsstellung können im Onlineformular angegeben werden. Es ist zu beachten, dass das vorhandene Eigentum in der Regel innerhalb der Bebauungsfrist veräußert werden muss.
Der Rat der Gemeinde Südlohn hat entschieden, dass für den Nachweis der Behinderung mindestens ein Schwerbehindertenausweis vorliegen muss. Hinzu kommen müssen konkrete Aussagen, warum die Art der Behinderung den behindertengerechten Wohnraum erforderlich macht. Die Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Es müssen auch keine ärztlichen Gutachten, Diagnosen oder anderweitigen gesundheitlichen Daten vorgelegt werden. Der Nachweis über den Schwerbehindertenausweis, sowie die Aussagen über die Notwendigkeit des behindertengerechten Wohnraums, sollen es der Verwaltung lediglich ermöglichen, zu überprüfen, ob tatsächlich barrierefrei gebaut werden muss.
Nachdem Vergabekriterien wird der Familienstand und andere soziale Verhältnisse bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt. Das gilt insbesondere, wenn es für ein Grundstück mehrere Interessenten gibt. So werden Familien mit Kindern in der Regel vor kinderlosen Antragsstellern berücksichtigt. Als Kinder im Sinne der Vergabekritierien gelten allerdings nur die Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Somit werden Familien mit volljährigen Kindern bei der Antragsstellung nicht mehr vorrangig berücksichtigt.
Nein. Der Rat der Gemeinde Südlohn hat entschieden, dass die Doppelhausgrundstücke für Doppelhäuser vorgehalten werden sollen. Einfamilienhäuser können auf den dafür vorgesehen Grundstücken errichtet werden.
Ja, das geht. Dafür muss sich die Einliegerwohnung dem Einfamilienhaus allerdings unterordnen – sowohl optisch als auch räumlich und sie darf nicht mehr als 30 % der Gesamtwohnfläche ausmachen.
Aktuell werden die Grundstücke nur zur Eigennutzung verkauft. Das bedeutet, dass das Wohnhaus von den Käufern für mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung (Einzug laut Melderegister) selbst genutzt werden muss. Insofern ist der Mietwohnungsbau, aber auch der Bau für Häuser zum Verkauf an Dritte derzeit nicht möglich. Es gibt allerdings eine Interessentenliste für Investoren, sollte die Grundstücke für solche Bauvorhaben vom Rat der Gemeinde Südlohn freigegeben werden. Sie können auch hierfür das Onlineformular nutzen.
Zur Absicherung der Eigennutzungverpflichtung lässt sich die Gemeinde eine Sicherungshypothek i.H.v. 50 % des Kaufpreises im Grundbuch Abteilung III, 1. Rang eintragen. Mit dieser Sicherungshypothek tritt die Gemeinde auch auf Antrag nicht hinter die einzutragenen Grundschulden und Hypotheken der finanzierenden Banken zurück. Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn das Bauvorhaben mit einer öffentlichen Förderung (z.B. NRW.Bank oder KfW) finanziert wird und hierfür ein Rangrücktritt benötigt wird. Es wird daher empfohlen, schon vor Kaufvertragsschluss mit der finanzierenden Bank Rücksprache zu halten.
Das kommt darauf an – haben Sie nur eine Zuteilung erhalten, aber das gemeindliche Grundstück nicht gekauft? Dann können Sie sich gerne noch einmal bewerben. Haben Sie allerdings nach der Zuteilung das Grundstück gekauft und auch bebaut, so kommt eine erneute Zuteilung in der Regel nicht in Betracht. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson der Gemeinde auf.
Die Daten aus dem Onlineformular werden in die Interessentenliste eingetragen und immer zum 1.1. des übernächsten Jahres gelöscht. Wenn Sie beispielsweise am 15.02.2025 das Onlineformular ausfüllen, werden Ihre Daten am 01.01.2027 gelöscht. Somit bleiben die Daten mindestens 1 Jahr und längstens 2 Jahre gespeichert. Außerdem werden Ihre Daten gelöscht, wenn Sie dies der zuständigen Ansprechperson mitteilen oder sich auf ein Anschreiben der Gemeindeverwaltung für die Grundstücksvergabe nicht zurückgemeldet haben. Es wird dann davon ausgegangen, dass Sie kein Interesse mehr an einem gemeindlichen Baugrundstück haben. Zum Ablauf des Bewerbungsprozesses siehe Frage 1 der FAQ.
Ihre Ansprechperson:
Im Rathaus stehen Ihnen die Fachleute der Liegenschaftsabteilung gerne zu weiteren detaillierteren Auskünften zur Verfügung.
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
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- Hundesteuer: An- und Abmeldung
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