Europawahl am 9. Juni 2024: Briefwahlbüro öffnet am Montag

Derzeit werden von der Gemeinde Südlohn etwa 7.300 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet. Das Briefwahlbüro öffnet am Montag, dem 13.05.2024. Nutzen Sie den Service um einfach und schnell zu wählen!

Jetzt online einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen!

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Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl des zehnten Europäischen Parlaments statt. Dazu werden aktuell von der Gemeinde Südlohn etwa 7.300 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet. Auf diesem finden sie Informationen zum richtigen Wahllokal am Wahltag und zu der Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wahlamt telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche/Deutscher beziehungsweise Unionsbürgerin/Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich dort gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Briefwahlbüro:

Das Briefwahlbüro im Rathaus wird ab Montag, 13. Mai 2024, 08:00 Uhr, geöffnet sein. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag:       08:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch & Freitag:                             08:00 – 12:30 Uhr

Am Freitag, 07.Juni 2024 ist das Wahlbüro bis 18:00 Uhr geöffnet.

Das Wahlteam der Gemeinde Südlohn rechnet wieder mit einer hohen Anzahl von Briefwählerinnen und -wählern.

Der Wahlschein für die Briefwahl kann beantragt werden, entweder

  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Man landet dann direkt auf der Antragsseite, die persönlichen Daten sind bereits ausgefüllt. Weitere Möglichkeiten:
  • online: www.suedlohn.de/wahlschein oder
  • per E-Mail an wahlamt@suedlohn.de (Name, Anschrift und Geburtsdatum sind anzugeben) oder
  • schriftlich: Dazu die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt senden.

Telefonisch können die Unterlagen nicht beantragt werden.

Sofern der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abgeholt werden, besteht die Möglichkeit, die Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Südlohn eingetroffen sein. Damit die Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag rechtzeitig zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Mittwoch, 5. Juni 2024, um 12:00 Uhr, auf der gemeindlichen Homepage zur Verfügung.

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenden Person reicht nicht aus. Auf der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Am Wahlsonntag, dem 9. Juni 2024, werden 6 Wahllokale im gesamten Gemeindegebiet von 8 bis 18 geöffnet sein. Darüber hinaus gibt es 3 Briefwahlbezirke. Über 70 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer werden an diesem Tag gemeinsam mit dem Team vom Wahlamt Gemeinde Südlohn im Einsatz sein, um für einen möglichst reibungslosen Ablauf zu sorgen. 

Bei Fragen zur Europawahl wenden Sie sich an das Team vom Wahlamt unter der Tel. (0 28 62) 582-0. Fragen können gerne auch per E-Mail an wahlamt@suedlohn.de gestellt werden.