Bürgermeister Werner Stödtke bringt Haushaltsentwurf 2025 ein

Der Entwurf soll im Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2025 beraten und in der Sitzung des Gemeinderates am 05.03.2024 beschlossen werden.

Zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2025.

Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 wurde in der gestrigen Ratssitzung (15.01.2025) von Bürgermeister Werner Stödtke eingebracht. Der Entwurf des Haushalts und die Haushaltsrede des Bürgermeisters sowie die Präsentation der Kammerin Birgit Küpers stehen auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn zum Herunterladen zur Verfügung. 

Hier der direkte Link: https://www.suedlohn.de/rathaus-politik/haushalt/haushalt-2025

 

Auszug der Haushaltsrede von Bürgermeister Werner Stödtke vom 15.01.2025:

 

“Die Auswirkungen aller Krisen wird auch die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn treffen – genau das passiert im Haushaltsjahr 2025 und den folgenden Planjahren. Noch mehr Maß halten – so lässt sich daraus der Arbeitsauftrag für die kommenden Jahre ableiten.”

“Krisen sind leider zum ständigen Begleiter geworden. Weitere Krisen, die Entwicklung der Aufwendungen (u.a. im Sozialbereich, Personalaufwendungen) und die nicht gleichermaßen steigenden Erträge vor allem bei den Steuern haben im Jahr 2024 dem gewohnten und stetigen Aufwärtstrend der Gemeinde Südlohn ein Ende gesetzt. Zudem ist ein beständiger Aufgabenzuwachs der Kommunen durch Bund und Land festzustellen, der noch nie auskömmlich refinanziert worden ist.” 

“Must have – nice to have – das hat uns zurückliegend in vielen Beratungen begleitet. Hier das richtige Maß zu finden, bleibt eine stetige Herausforderung.”

 

Der Entwurf soll im Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2025 beraten und in der Sitzung des Gemeinderates am 05.03.2024 beschlossen werden. Hier werden dann auch die Fraktionsvorsitzenden ihre Haushaltsreden halten. Anschl. wird der Entwurf der Kommunalaufsischt des Kreises Borken zugeleitet. Sollten dort keine Bedenken gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung bestehen, wird diese öffentlich im Amtsblatt der Gemeinde Südlohn bekanntgemacht.

Wenn Sie sich einen Uberblick über die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn machen wollen, enmpfehlen wir Ihnen insbesondere den Vorbericht des Haushaltsplanes (Seite 27 ff.) durchzulesen.
 

Allgemeines:

Der Haushaltsplan enthält gemäß § 79 Abs. 1 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die wichtigsten Bestandteile des Haushaltsplans sind der Ergebnisplan und der Finanzplan, die in produktorientierte Teilpläne gegliedert sind. Diese werden nach Produktbereichen oder nach produktorientierten Verantwortungsbereichen (Budgets) unter Beachtung des vom Innenministerium vorgegebenen Produktrahmens aufgestellt. Ferner sind bestimmte Anlagen vorgeschrieben. Dazu gehört u. a. auch der Stellenplan.

Der Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument für den Rat. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan gehört zu den nicht auf einen Ausschuss übertragbaren Angelegenheiten nach § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW. Als Teil der Haushaltssatzung bildet er die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Haushaltsplan bindet zunächst nur Rat und Verwaltung. Dritte können aus ihm keine Rechte ableiten.

Wenn Sie sich einen Uberblick über die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn machen wollen, enmpfehlen wir Ihnen insbesondere den Vorbericht des Haushaltsplanes (Seite 27 ff.) durchzulesen.