Musikschule Südlohn in neuer Trägerschaft

Ab dem 01.01.2025 ist die Trägerschaft der Musikschule auf die Gemeinde übergegangen

Seit dem 01.01.2025 ist die Musikschule Südlohn in der Trägerschaft der Gemeinde.

Zuvor wurde die Musikschule als eingetragener Verein geführt. Der Verein “Musikschule Südlohn-Oeding e.V.” wird nun auf der nächsten Mitgliederversammlung aufgelöst. Nach einem juristisch vorgeschriebenen Sperrjahr wird der Verein liquidiert. Gemäß Satzung fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Südlohn.

Die Gemeinde Südlohn ist nunmehr Träger der Musikschule und Vertragspartner für die Unterrichtsverträge. Dabei handelt es sich um eine rein organisatorische Maßnahme, um Prozesse zu verschlanken und Gremienarbeit einzusparen. 

Im täglichen Unterrichtsbetrieb ändert sich nichts!

Auch die Ansprechpartner im Musikschulbüro und bei der Gebührenabrechnung sind gleich geblieben. 

Die Grundlagen für den Unterricht an der Musikschule ergeben sich aus der neuen Satzung der Musikschule Südlohn. Hier sind alle Formalien zu An- und Abmeldung geregelt und die Gebühren festgelegt. Wichtigste Änderung ist eine verkürzte Kündigungsfrist. Früher war eine halbjährliche Kündigungsfrist vorgeschrieben. Die neue Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.