Wilhelm Wilting (SPD) folgt Andreas Bone (SPD) nach dessen Niederlegung des Ratsmandates

Ratsmitglied Andreas Bone hat sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt und scheidet damit aus dem Gemeinderat aus.

Der Gemeinderat ist die gewählte, kommunale Volksvertretung in einer Gemeinde. Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Werner Stödtke führt als Bürgermeister den Vorsitz im Rat und ist kraft Gesetz Mitglied des Rates. Im Rat der Gemeinde Südlohn sind nach der Kommunalwahl vom 13.09.2020 fünf Fraktionen mit insgesamt 30 Sitzen vertreten. Im Einzelnen: CDU - 11 Sitze, WSO - 7 Sitze, UWG - 5 Sitze, SPD - 4 Sitze und FDP - 3 Sitze.

Das Ratsmitglied Andreas Bone (SPD) hat mit Schreiben vom 19.09.2023 gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde Südlohn zur Niederschrift erklärt, dass er sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt und damit aus dem Gemeinderat ausscheidet.

Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der z. Zt. gültigen Fassung wird der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei wiederbesetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Nach der zur Kommunalwahl 2020 von der SPD vorgelegten Reserveliste ist Herr Wilhelm Wilting, An de Baeke 4, 46354 Südlohn der nächste reguläre Listennachfolger.

Entsprechend § 45 Abs. 2 KWahlG hat der Wahlleiter festgestellt, dass Herr Wilhelm Wilting als nächster Listennachfolger in den Rat der Gemeinde Südlohn nachrückt.

Gegen diese Feststellung können gem. § 45 Abs. 2 KWahlG in Verbindung mit § 39 KWahlG

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter – Bürgermeister der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn- schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.