Haushalt 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 17.01.2024 von Bürgermeister Werner Stödtke eingebracht. Der Entwurf des Haushalts und die Haushaltsrede des Bürgermeisters stehen in diesem Bereich zum Herunterladen zur Verfügung. 

Der Entwurf wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 07.02.2024 beraten und in der Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2024 beschlossen. Hier wurden auch die Haushaltsreden von den Fraktionsvorsitzenden gehalten (siehe unten).

Die Kommunalaufsicht des Kreises Borken hat bekannt gegeben, dass gegen den Haushalt der Gemeinde Südlohn für das Jahr 2024 keine Bedenken bestehen. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 29-4 vom 04.04.2024 erfolgt.

Auszug der Haushaltsrede von Bürgermeister Werner Stödtke vom 17.01.2024:

"Die letzten Jahre konnten wir dank der unerwartet hohen Gewerbesteuererträge besser abschließen als geplant. So starten wir wieder mit einem guten Ergebnis und einem hohen Bankbestand in das neue Jahr. Dies ist dem guten Branchenmix vor Ort und unseren starken Unternehmen zu verdanken, die auch Krise können und sehr flexibel und engagiert auf Herausforderungen und Veränderungen reagiert haben.

Aber: Die Auswirkungen der Krisen wird auch die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn treffen. Eine Zielvorgabe der Vergangenheit, nämlich „keine Neuverschuldung, sondern Schuldenabbau“ ist so nicht haltbar.

Ziel ist aber nach wie vor, die notwendigen vorhandenen Vermögensgegenstände zu erhalten und die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass den Bürgerinnen und Bürgern unseres Ortes auch weiterhin eine gute Grundversorgung und ein gutes Stück Lebensqualität geboten werden kann.“

Der Haushaltsplan enthält gemäß § 79 Abs. 1 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die wichtigsten Bestandteile des Haushaltsplans sind der Ergebnisplan und der Finanzplan, die in produktorientierte Teilpläne gegliedert sind. Diese werden nach Produktbereichen oder nach produktorientierten Verantwortungsbereichen (Budgets) unter Beachtung des vom Innenministerium vorgegebenen Produktrahmens aufgestellt. Ferner sind bestimmte Anlagen vorgeschrieben. Dazu gehört u. a. auch der Stellenplan.

Der Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument für den Rat. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan gehört zu den nicht auf einen Ausschuss übertragbaren Angelegenheiten nach § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW. Als Teil der Haushaltssatzung bildet er die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Haushaltsplan bindet zunächst nur Rat und Verwaltung. Dritte können aus ihm keine Rechte ableiten.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, den Haushaltsplan der Gemeinde Südlohn für das Jahr 2024 sowie die Rede des Bürgermeisters und nach Beschluss des Haushalts auch die Reden der Fraktionsvorsitzenden einzusehen.

Wenn Sie sich einen Uberblick über die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn machen wollen, enmpfehlen wir Ihnen insbesondere den Vorbericht des Haushaltsplanes (Seite 27 ff.) durchzulesen.