Bundestagswahl am 26. September 2021

Allgemeine Informationen

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird in diesem Jahr am 26. September 2021 durchgeführt. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen - Erst- und Zweiststimme.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 26.09.2021 ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet - d.h. in der Bundesrepuplik Deutschland (§ 2 Abs. 1 Bundeswahlgesetz - BWG) eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Anders als bei den Kommunal- und Europawahlen sind Staatsangehörige der Europäischen Union zur Bundeswahl nicht wahlberechtigt.

In Südlohn sind derzeit 7.069 Wahlberechtigte zum Stichtag 15.08.2021 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Südlohn eingetragen worden.

In Südlohn wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Südlohn eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden alle in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag = 15.08.2021) mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die zum 15.08.2021 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten spätestens bis zum 05.09.2021 ihre Wahlbenachrichtigung. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Wer keine Wahlbenachrichtigungs erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, dem wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Gemeinde Südlohn zu melden.

Die Wählerin/ der Wähler kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Diese werden am Wahltag für die Urnenwahl in Südlohn und Oeding folgenden Wahllokalen zugeordnet:

 

Ortsteil Südlohn:

  • Wahlbezirk 1  - Gaststätte „Haus Terhörne“ – Festsaal, Weseker Weg 32, Südlohn
  • Wahlbezirk 2  - Gaststätte „Haus Terhörne“ – Festsaal, Weseker Weg 32, Südlohn
  • Wahlbezirk 3  - Gaststätte „Haus Terhörne“ – Festsaal, Weseker Weg 32, Südlohn

Ortsteil Oeding:

  • Wahlbezirk 4  - Jakobi-Halle, Pfarrer-Becker-Straße 11, Südlohn, OT Oeding
  • Wahlbezirk 5  - Jakobi-Halle, Pfarrer-Becker-Straße 11, Südlohn, OT Oeding
  • Wahlbezirk 6  - Jakobi-Halle, Pfarrer-Becker-Straße 11, Südlohn, OT Oeding

 

Briefwahl:

Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nebst Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 16.08.2021 atellen. Weitere Hinweise finden Sie zudem unter dem Menüpunkt "Briefwahl".