Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen - Erst- und Zweitstimme.
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 23.02.2025 ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet - d.h. in der Bundesrepublik Deutschland (§ 2 Abs. 1 Bundeswahlgesetz - BWG) eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Anders als bei den Kommunal- und Europawahlen sind Staatsangehörige der Europäischen Union zur Bundeswahl nicht wahlberechtigt.
In Südlohn sind derzeit 7.069 Wahlberechtigte zum Stichtag 12.01.2025 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Südlohn eingetragen worden.
In Südlohn wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Südlohn eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag = 12.01.2025) mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Wahlberechtigte, die zum 12.01.2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, dem wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Gemeinde Südlohn zu melden.
Die Wählerin/ der Wähler kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Diese werden am Wahltag für die Urnenwahl in Südlohn und Oeding folgenden Wahllokalen zugeordnet:
Ortsteil Südlohn:
- Wahlbezirk 1 - Turnhalle der St. Vitus Schule, Südwall 4, Südlohn
- Wahlbezirk 2 - Turnhalle der St. Vitus Schule, Südwall 4, Südlohn
- Wahlbezirk 3 - Turnhalle der St. Vitus Schule, Südwall 4, Südlohn
Ortsteil Oeding:
- Wahlbezirk 4 - Von-Galen-Grundschule, Fürst-zu-Salm-Horstmar-Str. 7, Südlohn, OT Oeding
- Wahlbezirk 5 - Von-Galen-Grundschule, Fürst-zu-Salm-Horstmar-Str. 7, Südlohn, OT Oeding
- Wahlbezirk 6 - Von-Galen-Grundschule, Fürst-zu-Salm-Horstmar-Str. 7, Südlohn, OT Oeding
Briefwahl:
Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nebst Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 13.01.2025 stellen. Weitere Hinweise finden Sie zudem unter dem Menüpunkt "Briefwahl".
Das Wahlbüro der Gemeinde Südlohn
Bei Fragen zu den Wahlen, insbesondere zur Wahlberechtigung und zu den Briefwahlanträgen hilft Ihnen unser Wahlamt gerne weiter.
Ansprechpartner:
- Sabine Hemsing, Tel.: 02862/582-33
- Diana Höing, Tel.: 02862/582-32
- Christiane Drüner, Tel.: 02862/582-34
- Matthias Lüke, Tel.: 02862/582-30
E-Mail:
Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro