Wahlberechtigte, Wahlbezirke und Wählververzeichnis
Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen statt. Die 7.734 Wahlbenachrichtigungen wurden mittlerweile an alle Wahlberechtigten versandt.
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist,
- das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat,
- seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 29. August 2025 im Wahlgebiet hat
- und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wahlbezirke
In der Gemeinde Südlohn gibt es 13 Wahlbezirke in denen vor Ort gewählt werden kann:
Wahlbezirk 1 – 4 | Südlohn | Festhalle „Haus Terhörne“, Weseker Weg 32, 46354 Südlohn |
Wahlbezirk 5 – 7 | Südlohn | Saal „Haus Terhörne“, Weseker Weg 32, 46354 Südlohn |
Wahlbezirk 8 – 13 | Oeding | Jakobihalle, Pfarrer-Becker-Str. 11, 46354 Südlohn |
Wählververzeichnis
In das Südlohner Wählerverzeichnis wird automatisch jeder Wahlberechtigte eingetragen, der am Sonntag, 03. August 2025 (42. Tag vor der Wahl) in Südlohn mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro