Briefwahl und Briefdirektwahl
Einfach Briefwahl von Zuhause beantragen oder jetzt schon direkt vor Ort wählen.
Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt. Gewählt werden der Gemeinderat und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Südlohn, der Kreistag, sowie die Landrätin / der Landrat.
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist,
- das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat,
- seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 29. August 2025 im Wahlgebiet hat
- und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Ab sofort können die Wahlberechtigten unter www.suedlohn.de/wahlschein ihren Briefwahlantrag stellen.
Briefdirektwahl:
Im Briefwahlbüro können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, -Bürgerbüro-, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn. Der Zugang ist barrierefrei.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
- montags, dienstags und donnerstags: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- mittwochs und freitags: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Briefwahl:
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Online: auf der Internetseite der Gemeinde unter www.suedlohn.de/wahlschein
- Online: Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
- Per Post: Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen und Unterschreiben des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post an die Gemeinde Südlohn
- Per E-Mail: E-Mail an wahlamt@suedlohn.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und der Anschrift
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.
Hinweise:
Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Gemeinde Südlohn abgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. September 2025, um 16.00 Uhr wieder bei der Gemeinde Südlohn eingetroffen sein.
Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Gemeinde Südlohn zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag, 9. September 2025, 12.00 Uhr, auf der gemeindlichen Internetseite zur Verfügung.
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
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