Briefwahl und Briefdirektwahl

Einfach Briefwahl von Zuhause beantragen oder jetzt schon direkt vor Ort wählen.

Die Stichwahl wird am Sonntag, 28. September 2025 durchgeführt. Gewählt wird der Bürgermeister der Gemeinde Südlohn.

Wahlberechtigt ist, 

  • wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat,
  • seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 29. August 2025 im Wahlgebiet hat
  • und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Ab sofort können die Wahlberechtigten unter www.suedlohn.de/wahlschein ihren Briefwahlantrag stellen.

Hinweise:

Ab Donnerstag, dem 18.09.2025, ist es möglich, die Briefwahl im Rathaus zu beantragen. Alternativ können Sie die Briefwahl auch bequem online mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen, die Sie bereits zur Hauptwahl am 14.09.2025 erhalten haben.

Sollten Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen diese frühestens ab dem 18.09.2025 zugesandt. In diesem Fall ist kein erneuter Antrag erforderlich.

Auch wenn Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können sie dennoch an der Stichwahl teilnehmen.

Im Briefwahlbüro können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, - Bürgerservice -, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn. Der Zugang ist barrierefrei.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • montags, dienstags und donnerstags: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • mittwochs und freitags: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Gemeinde Südlohn abgegeben werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 28. September 2025, um 16.00 Uhr wieder bei der Gemeinde Südlohn eingetroffen sein.

Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Gemeinde Südlohn zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Mittwoch, 24. September 2025, 12.00 Uhr, auf der gemeindlichen Internetseite zur Verfügung.

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.