Bürgergeld SGB II

Details

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.

Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.

Pauschalierter monatlicher Betrag (Regelbedarf)

Stand 01.01.2024

  • Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563,00 EUR (RBS 1)

  • Volljährige Partner: 506,00 EUR (RBS 2)

  • übrige volljährige Personen von 18 bis 24 Jahren und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausziehen (18 bis 24 Jahre): 451,00 EUR (RBS 3)

  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471,00 EUR (RBS 4)

  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390,00 EUR (RBS 5)

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357,00 EUR (RBS 6)

Sofortzuschlag für Kinder

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR (RBS 3-6).

Mehrbedarfe

Für einige besondere Situationen wird neben dem Regelbedarf ein Mehrbedarf anerkannt. Dabei wird besonders eine Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder eine medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung berücksichtigt.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Angemessene Unterkunfts- und Heizungskosten werden während des Bezugs von Bürgergeld übernommen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses übernommen, auch wenn diese nicht angemessen sind (sogenannte "Karenzzeit"). Ab dem zweiten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten nur noch übernommen, wenn sie angemessen sind.

Begriffe im Kontext

Arbeitsagentur für Arbeit, ALG, Hartz IV, Arbeitslosengeld, Arbeitsagentur, Bürgergeld, Arbeitslosengeld 2, Bildung und Teilhabe, ALG 1, ALG II, Hartz 4, ALG I, ALG 2, Sozialgeld, Sozialstütze, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Hartz, Sozialfürsorge, Arbeitslosenunterstützung, Grundsicherung