Wohngeld

Details

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. 

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Die Mietstufe

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Wohngeldrechner des Landes NRW:

Die Gemeinde Südlohn empfiehlt vor Antragstellung online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruches auf Wohngeld zu berechnen und, falls ein Anspruch ermittelt wurde, anschließend die Daten online an die Wohngeldstelle zu übermitteln. 

 

DIGITALER Wohngeld-Antrag:
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können ab sofort einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.

Link zur ONLINE-Antragstellung!

 

Am PC ausfüllbare Antragsvordrucke:

Sie können Wohngeld auch mit Hilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde gesandt werden, in der die Wohnung liegt.

 Link zum ausfüllbaren Vordruck!

Begriffe im Kontext

Eigenheim, Eigentümer, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung