Führungszeugnis
Details
Anträge auf Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") können von in Südlohn gemeldeten Personen im Rathaus gestellt werden.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
einfaches Führungszeugnis
erweitertes Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Neben der Beantragung beim Rathaus besteht die Möglichkeit Führungszeugnisse unmittelbar beim Online-Portal vom Bundesamt für Justiz zu beantragen.
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