Gewerbe Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Details

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

1. Online-Service verfügbar:

Sie können auch eine Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes komlett ONLINE erledigen! Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen dazu entsaprechende Antragsassistenten zur Verfügung.

Durch einen Klick auf eine der Auswahlmöglichkeiten erscheinen weitere Informationen zur gewählten ONLINE-Leistung.

2. Klassische PDF-Dokumente:

Für diejenigen, die eher analog unterwegs sind, bieten wir im Bereich "Downloads" auch klassische PDF-Formulare zum Download an.

HINWEIS:

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:

  • der Handwerkskammer,

  • oder Industrie- und Handelskammer.

Kosten

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro

  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro

  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro.

Hinweise

Hinweis zum neuen Gewerbeanzeigeverfahren ab dem 1. November 2025

Zum 1. November 2025 wird das Verfahren bei der Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde vereinfacht. Durch das neue Rückmeldeverfahren reduziert sich der Behördenkontakt deutlich:

Künftig genügt eine einzige Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde der neuen Betriebsstätte. Diese Anmeldung ersetzt gleichzeitig die bisher notwendige Abmeldung bei der ursprünglichen Behörde.

Das neue Verfahren ersetzt die bisherige „gegenseitige Unterrichtung“ und sorgt für eine spürbare Entlastung der Gewerbetreibenden.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit aktueller Meldebescheinigung

  • Bei Handwerksbetrieben: Kopie der Handwerkskarte

  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: Kopie der Erlaubniserteilung

  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung

  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen: Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen

Weiterführende Informationen

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