Haushalt 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 wurde in der Ratssitzung vom 11.01.2023 von Bürgermeister Werner Stödtke eingebracht. Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 08.02.2023 stand in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2023 der Beschluss über den Haushalt an. Nach den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2023 einstimmig beschlossen. 

Mit Datum vom 30.03.2023 teilte der Kreis Borken mit, dass gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung keine Bedenke bestehen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Südlohn für das Haushaltsjahr 2023 wurde somit im Amtsblatt vom 03.04.2023, Nr. 4, Bereitstellungsdatum: 03.04.2023, bekanntgemacht.

Auszug der Haushaltsrede von Bürgermeister Werner Stödtke vom 11.01.2023:

"Das Positive vorweg: Der Haushalt der Gemeinde ist für das Jahr 2023 strukturell ausgeglichen. Für die Finanzplanjahre ist zurzeit noch davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur vorrübergehend erforderlich wird. Änderungswünsche sollten uns so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden, damit eine umfassende Aufbereitung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2023 erfolgen kann.

Bei Ihren Beratungen über den Haushalt 2023 wünsche ich Ihnen einen guten Erfolg. Ich würde mich freuen, wenn Sie von meinem Angebot Gebrauch machen, den Haushalt im Rahmen von Fraktionssitzungen gemeinsam mit der Verwaltung zu besprechen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.“

Der Haushaltsplan enthält gemäß § 79 Abs. 1 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die wichtigsten Bestandteile des Haushaltsplans sind der Ergebnisplan und der Finanzplan, die in produktorientierte Teilpläne gegliedert sind. Diese werden nach Produktbereichen oder nach produktorientierten Verantwortungsbereichen (Budgets) unter Beachtung des vom Innenministerium vorgegebenen Produktrahmens aufgestellt. Ferner sind bestimmte Anlagen vorgeschrieben. Dazu gehört u. a. auch der Stellenplan.

Der Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument für den Rat. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan gehört zu den nicht auf einen Ausschuss übertragbaren Angelegenheiten nach § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW. Als Teil der Haushaltssatzung bildet er die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Haushaltsplan bindet zunächst nur Rat und Verwaltung. Dritte können aus ihm keine Rechte ableiten.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, den Haushaltsplan der Gemeinde Südlohn für das Jahr 2023 sowie die Rede des  Bürgermeisters und Reden der Fraktionsvorsitzenden einzusehen. Wenn Sie sich einen Uberblick über die Finanzsituation der Gemeinde Südlohn machen wollen, enmpfehlen wir Ihnen insbesondere den Vorbericht des Haushaltsplanes (Seite 27 ff.) durchzulesen.