Ortsrecht

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.

Konkret nimmt hier die Gemeinde Südlohn ihr Recht wahr, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Grundgesetz (GG) / Art. 78 Landesverfassung NW. Auf Basis des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kommunalen Rechtsgrundlagen der Gemeinde Südlohn: Satzungen, Regelungen und Gebühren: