Denkmäler - Zeugen der Vergangenheit

in den Ortsteilen Südlohn und Oeding

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen. Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen sind. So lautet der auszugsweise Text im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein – Westfalen. (Denkmalschutzgesetz – DSchG – vom 11. März 1980.)

Die Gemeinde Südlohn als Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste. Diese enthält eine große Anzahl historischer Gebäude, Höfe, Denkmäler, Wegkreuze und Bildstöcke. Nachstehend führen wir die geführten Denkmäler in Kurzform auf.

 

HINWEIS:

Für weitergehende Informationen zu historischen Bauwerken, sowie den Traditionen und Bräuchen unserer Gemeinde empfehlen wir die Internetseiten der Heimatvereine Südlohn und Oeding.