Verhaltensregeln zum virtuellen Austausch mit der Gemeinde Südlohn in den sozialen Netzwerken
(Netiquette der Gemeinde Südlohn)

Über soziale Netzwerke informiert und interagiert die Gemeinde Südlohn zeitgerecht mit den Bürgerinnen und Bürgern und an Südlohn Interessierten.
Hier die Verhaltensregeln zum virtuellen Austausch:
Der Ton:
Die Gemeinde Südlohn nimmt das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst und tritt gegenüber Dritten respektvoll auf. Wir gehen davon aus, dass auch die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Gemeinde Südlohn sowie Dritten respektvoll auftreten. Dabei sollte der Ton stets fair bleiben, denn niemand freut sich, wenn er beleidigt, diffamiert oder beschimpft wird. Wir werden Beiträge löschen, wenn sie
- diffamierende, beleidigende, radikale, sexistische oder rassistische Äußerungen,
- Parteiwerbung,
- persönliche Angriffe,
- Werbung, Spam,
- offensichtliche Fake-News,
- Verletzungen des geltenden Rechts (z. B. des Urheberrechts, des Datenschutzes oder der Persönlichkeitsrechte),
enthalten.
Wir behalten uns vor, Beiträge zu löschen, die in einer Fremdsprache verfasst sind.
Unsere Meinung - Ihre Meinung:
Beachten Sie bitte, wer einen Eintrag oder einen Kommentar verfasst hat. Die persönliche Meinung eines Fans sollten Sie nicht mit der offiziellen Ansicht der Gemeinde Südlohn verwechseln.
Ihr Beitrag:
Der Austausch über soziale Netzwerke eröffnet eine zusätzliche Dialogmöglichkeit über Belange Ihrer Gemeinde. Dies sollte selbstverständlich nur für Themen gelten, die Sie auch sonst öffentlich erörtern würden. Anfragen zu persönlichen Sachverhalten wie z.B. Ihrem Wohngeldbescheid, Ihrer Hundesteuer usw. gehören hier nicht her.
Die Erreichbarkeit:
Wir sind grundsätzlich während unserer regulären Öffnungszeiten für Sie da. An fünf Tagen in der Woche, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr antworten wir gerne und zeitnah auf Ihre Anfragen und Hinweise. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Anfragen am Wochenende nicht direkt beantwortet werden.
Hinweis:
Für akute Gefahrenmitteilungen und Notfälle muss die Nummer der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112) gewählt werden.
Die Reaktionszeit:
Wir versuchen, Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Ab und an müssen wir erst weitere Antworten einholen – das dauert hin und wieder einige Zeit. Bitte haben Sie Geduld, wenn Sie nicht direkt eine Antwort erhalten.
Ansprechpartner:
Die Konzeption, Umsetzung sowie die laufende Betreuung der Aktivitäten in den sozialen Netzwerken erfolgt durch den Fachbereich Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Fragen oder Anregungen?
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an den Fachbereich wenden.
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
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- Beantragung Führungszeugnis
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