Bürgermeister: Markus Lask

Markus Lask (parteilos) ist seit dem 01. November 2025 Bürgermeister der Gemeinde Südlohn.

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Südlohn und Oeding, 
liebe Gäste,

die Gemeinde Südlohn mit ihren beiden Ortsteilen Südlohn und Oeding ist für mich, wie für Sie, eine Herzensangelegenheit. Deswegen habe ich mich bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 als unabhängiger Bürgermeisterkandidat für unsere schöne Gemeinde Südlohn zur Wahl aufstellen lassen. Das Ergebnis hat mich sehr gefreut. Ich konnte mit 46,34 % der Stimmen das deutlich beste Ergebnis der Kandidaten erreichen. Auch bei der Stichwahl am 28. September 2025 konnte ich mich mit 53,03 % der Stimmen durchsetzen.

Ab dem 1. November 2025 darf ich das Amt des Bürgermeisters unserer schönen Gemeinde übernehmen – eine Aufgabe, die ich mit großer Freude, Respekt und Tatkraft antrete. 

Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat und dem Team der Gemeindeverwaltung unsere schöne Gemeinde mit den Ortsteilen Südlohn und Oeding nach vorne zu bringen. Ihre Anliegen, Ideen und Perspektiven sind mir wichtig – lassen Sie uns im Dialog bleiben und Südlohn gemeinsam gestalten.

Ich freue mich auf die kommenden Begegnungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihr
Markus Lask 
Bürgermeister der Gemeinde Südlohn

Aufgaben:

Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gemeinde Südlohn kommt dem Bürgermeister eine zentrale Funktion zu.

  • Nach der Gemeindeordnung NRW ist er oberster Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung.
  • Der Bürgermeister leitet und verteilt die Geschäfte der Verwaltung.
  • Er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig der gesetzliche Vertreter der Gemeinde  bei allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
  • Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt sie durch.
  • Als Vorsitzender des Rates leitet der Bürgermeister die Ratssitzungen, gibt Ort und Zeitpunkt der Ratssitzungen bekannt und setzt die Tagesordnung fest.
  • Weitere Zuständigkeiten des amtierenden Bürgermeisters finden Sie im virtuellen Rathaus.

 

Nebentätigkeiten:

Veröffentlichung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen besteht für den Bürgermeister eine Anzeigepflicht für Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 LBG NRW (Nebentätigkeiten). Nach § 17 KorruptionsbG NRW muss der Bürgermeister diese Nebentätigkeiten vor Übernahme dem Gemeinderat anzeigen und dem Gemeinderat jährlich eine Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten sowie über die Vergütungen vorlegen.

Eine Übersicht der Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften sowie über erhaltene Vergütungen gem. § 53 LBG NRW werden dem Rat angezeigt und zur Kenntnisnahme vorgelegt. Über neu Hinzukommende wird er den Gemeinderat informieren. Siehe hierzu die