Förderprogramm "SüdlohnSolar"

Ziel der Förderung ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet. Damit soll ein Beitrag an der klimafreundlichen Stromversorgung und Treibhausgas-Reduktion geleistet werden.

Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Südlohn die Installation von neuen Photovoltaik-Anlagen finanziell unterstützen, da vor allem das Potenzial für Photovoltaik (PV) auf den Dächern im Gemeindegebiet groß ist.

Um dieses Ziel zu erreichen werden gefördert:

  • Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Installation von Batteriespeichern zur Speicherung des eigenen Solarstroms und Erhöhung der Eigenverbrauchsquote
  • Anschaffung von fachgerecht installierten Balkon-Photovoltaik Anlagen

Das Budget für alle drei Fördergegenstände ist ausgeschöpft.

Für die Fördergegenstände Dachphotovoltaik und Batteriespeicher ist auch die Warteliste voll. Dafür können keine Anträge mehr gestellt werden.

Auf der Warteliste für Balkon-Photovoltaik Anlagen gibt es noch Restplätze.

Falls Sie Interesse an der Förderung haben und einen Antrag stellen wollen, lesen Sie die Förderrichtlinie bitte gründlich durch.

Über das folgende Antragsformular können Zuwendungen für Balkon Photovoltaik gestellt werden. Das Antragsformular wurde zum 06.02. angepasst.

 

Außerhalb der Förderrichtlinie werden außerdem Online Photovoltaik-Beratung für Hauseigentümer*innen angeboten. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu SüdlohnSolar

Allgemein

Nein. Mit der Förderung sollen zusätzliche neue Anlagen gefördert werden und der Ausbau der Photovoltaik im Gemeindegebiet beschleunigt werden. Sobald ein Auftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt wurde, kann die Maßnahme nicht mehr gefördert werden.

Nein. Mit der Förderung sollen zusätzliche neue Anlagen gefördert werden und der Ausbau der Photovoltaik im Gemeindegebiet beschleunigt werden. Sobald ein Auftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt wurde, kann die Maßnahme nicht mehr gefördert werden.

Nein. Wenn Sie für die Solaranlage eine Förderung erhalten möchten, müssen Sie bis zur Bewilligung Ihres Antrags durch die Gemeinde Südlohn warten. Jede Form der Auftragsvergabe auch der Kauf einer Solaranlage gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt zum Ausschluss von der Förderung.

Die Kurzberichte werden anonymisiert für die Berichterstattung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit verwendet. Es reicht ein Satz, Sie dürfen aber auch längere Berichte schreiben.

Vorschläge:

  • Ich habe eine PV Anlage installiert, weil ...
  • Bis wir die angeschlossene PV Anlage auf dem Dach hatten, mussten wir folgende Schritte gehen ...
  • Wir wollten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil ...
  • Mithilfe des Batteriespeichers kann ich meinen tagsüber erzeugten Solarstrom nun abends nach Feierabend selber nutzen.
  • ...

Als Inspiration können auch die Berichte der Rietberger Klimaschützen dienen: https://klimaschuetzen-rietberg.de/

Dach Photovoltaik

Als Nachweis eignet sich z.B.:

  • Grundbuchauszug (Falls nicht vorhanden, kann dieser beim Amtsgericht Borken im Grundbuchamt angefordert werden)
  • Kaufvertrag
  • Grundsteuerbescheid (irrelevante Informationen im Sinne des Datenschutzes bitte schwärzen)

Batteriespeicher

Ich habe bereits eine PV Anlage.
-> Auszug aus dem Marktstammdatenregister

Ich habe bereits einen Auftrag an einen Handwerker erteilt, die Anlage ist aber noch nicht installiert / im Marktstammdatenregister eingetragen.
-> Auftrag an den Handwerker

Ich möchte mit SüdlohnSolar eine PV Anlage und einen Batteriespeicher fördern lassen.
-> Der Antrag zur Förderung der PV Anlage reicht als Nachweis aus. Sie müssen kein weiteres Dokument einreichen.